top of page

Herausforderungen im Baugewerbe - Schlechtwetter im Bikepark Bau – und was die VOB dazu sagt

  • Autorenbild: Dirt Ways
    Dirt Ways
  • 29. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Sept.

Der Bau von Bikeparks und Dirtparks ist ein spannendes Feld – technisch anspruchsvoll, kreativ und oft stark von der Natur geprägt. Doch gerade die Natur bringt ihre eigenen Herausforderungen mit. Schlechtwetter wie Regen, Frost oder Dauerfeuchtigkeit können Bauprozesse erheblich verlangsamen, Maschinen beschädigen und Kosten in die Höhe treiben.Für Bauunternehmen stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der richtigen Bauweise, sondern auch nach den vertraglichen Regelungen, insbesondere nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).


Praktische Schwierigkeiten bei Schlechtwetter im Bikepark- und Dirtpark-Bau

1. Bodenvorbereitung und Erdarbeiten

Bikeparks und Dirtparks basieren auf geformten Erdbewegungen. Bei Regen werden Böden schnell schlammig, verlieren ihre Tragfähigkeit und können abrutschen.

  • Verdichtungsarbeiten sind nicht mehr möglich.

  • Bagger sinken ein und Maschinenstillstand verursacht Mehrkosten.

  • Bereits geformte Lines und Sprünge können durch Regen wieder zerstört werden.


    Bodenverbesserungen sind teilweise unumgänglich
    Bodenverbesserungen sind teilweise unumgänglich

2. Materialqualität und Verarbeitung

  • Holzelemente (Northshores, Rampen) quellen bei Feuchtigkeit auf, wenn sie ungeschützt liegen.

  • Asphalt oder Schotter können nicht fachgerecht eingebaut werden, wenn der Untergrund durchweicht ist.

  • Pumptrack-Beläge (z. B. Asphalt oder spezielle Beschichtungen) dürfen nicht bei Nässe eingebracht werden, da die Qualität sonst dauerhaft leidet.


3. Arbeitssicherheit

Schlammige Hänge und nasse Materialien erhöhen das Unfallrisiko für Bauarbeiter enorm. Dadurch sind Unterbrechungen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sicherheitstechnisch oft zwingend erforderlich.



Was sagt die VOB zu Schlechtwetter und Bauunterbrechungen?


Die VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) regelt, wie mit witterungsbedingten Bauverzögerungen umzugehen ist. Wichtige Punkte sind:


§ 6 VOB/B – Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

  • Wenn Witterungseinflüsse (z. B. Dauerregen, Frost, Schnee) die Arbeiten unmöglich machen, gilt das als Behinderung.

  • Der Auftragnehmer muss die Behinderung dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen.

  • Die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Behinderung.


§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B

Hier wird ausdrücklich festgehalten, dass „höhere Gewalt oder andere, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände“ zu einer Fristverlängerung berechtigen. Schlechtes Wetter fällt genau darunter.


Schnee und Frost sorgen nicht nur bei Dirtparks für Baustopps
Schnee und Frost sorgen nicht nur bei Dirtparks für Baustopps

§ 6 Abs. 3 VOB/B – Mitteilungspflicht

Der Unternehmer muss dem Auftraggeber anzeigen, wie lange er voraussichtlich behindert ist. Nur so können spätere Streitigkeiten über Bauzeitverschiebungen vermieden werden.


§ 6 Abs. 4 VOB/B – Anspruch auf Verlängerung

Die Bauzeit verlängert sich automatisch, wenn nachgewiesen ist, dass die Arbeiten durch Wetterbedingungen unmöglich waren. Wichtig ist die Dokumentation (z. B. Bautagebuch, Fotos, Wetterberichte).


Fazit: Wetterrisiko minimieren – vertraglich und praktisch


Schlechtwetter gehört im Bikepark- und Dirtpark-Bau zum Alltag. Entscheidend ist:

  1. Technische Vorsorge: Böden sichern, wasserführende Schichten berücksichtigen, Drainagen planen.

  2. Organisation: Bauzeiten so planen, dass kritische Arbeiten nicht in regenreichen Jahreszeiten fallen.

  3. Vertraglich absichern: Mit der VOB/B haben Bauunternehmen ein klares Regelwerk, das Verzögerungen durch Schlechtwetter berücksichtigt.

Wer als Auftragnehmer sorgfältig dokumentiert und rechtzeitig meldet, ist auf der sicheren Seite – sowohl technisch als auch rechtlich.

 
 
 

Kommentare


bottom of page